Mit dem Hund ins Ausland: Einreisebestimmungen nach Land

Mit dem Hund ins Ausland zu reisen ist meist unkompliziert, wenn du die Regeln des Ziellands kennst. Innerhalb der EU gilt eine gemeinsame Grundregel, doch einige Länder verlangen zusätzliche Behandlungen, eine Zollanmeldung oder schließen bestimmte Rassen ganz aus. Nicht-EU-Länder wie Norwegen und die Schweiz haben eigene Vorschriften. In diesem Ratgeber findest du die EU-Grundregeln und die wichtigsten Besonderheiten nach Land, von Dänemark über Skandinavien bis zu den beliebten Zielen im Süden. So weißt du früh, was zu tun ist, und vermeidest böse Überraschungen an der Grenze.

Andere Länder, andere Regeln. Welche Dokumente, Behandlungen und Anmeldungen dein Hund je nach Reiseziel braucht und wo besondere Vorschriften gelten.

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Zusammengefasst

  • Innerhalb der EU gilt überall die gleiche Grundregel: Mikrochip, EU-Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung.
  • Die erste Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise liegen, Welpen sind dadurch frühestens mit 15 Wochen reisefähig.
  • Dänemark verbietet 13 Hunderassen, Pitbull Terrier und Tosa Inu ohne Ausnahme.
  • Schweden verlangt eine Zollanmeldung, Norwegen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung und die Anmeldung über die rote Spur.
  • Nicht-EU-Länder wie Norwegen und die Schweiz haben eigene Regeln, prüfe sie rechtzeitig vor der Reise.
  • Ohne gültige Papiere drohen Einreiseverweigerung, Quarantäne auf eigene Kosten oder ein Bußgeld.

Die EU-Grundregeln für alle Reisen

Dieser Artikel ist Teil unseres Ratgebers zu Reisen mit Hund.

Für Reisen innerhalb der EU braucht dein Hund drei Dinge, die zusammengehören: einen Mikrochip nach ISO-Norm zur eindeutigen Kennzeichnung, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung. Wichtig ist die Reihenfolge, denn die Impfung wird nur anerkannt, wenn der Chip vorher gesetzt wurde.

Die erste Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise liegen. Weil ein Welpe frühestens mit zwölf Wochen geimpft werden darf, ist er erst mit etwa 15 Wochen reisefähig. Pro Person dürfen bei privaten Reisen höchstens fünf Tiere mitgenommen werden. Mehr zu den Dokumenten liest du im Ratgeber zu EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung beim Hund.

Einreise nach Land, der Überblick

Innerhalb der EU ist die Basis überall gleich, die Besonderheiten liegen im Detail. Mit dem folgenden Einreise-Check wählst du dein Reiseziel und siehst direkt, was dein Hund braucht:

Einreise-Check nach Land

Wähle dein Reiseziel und sieh, was über die EU-Grundregel hinaus gilt.

Triff eine Auswahl, um das Ergebnis zu sehen.

EU-Grundregel: Mikrochip, EU-Heimtierausweis und gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise). Welpen sind dadurch frühestens mit etwa 15 Wochen reisefähig.

Ohne gültige Papiere drohen Einreiseverweigerung, Quarantäne auf eigene Kosten oder ein Bußgeld. Die genaue Höhe hängt vom Land und Einzelfall ab, im Zweifel fragst du vorab bei der Botschaft des Ziellands.

Diese Übersicht zeigt auf einen Blick, was über die EU-Grundregel hinaus gilt:

Land EU-Land Zusätzlich zur EU-Grundregel
Dänemark ja 13 verbotene Rassen, Register ab vier Wochen Aufenthalt
Schweden ja Zollanmeldung beim Tullverket
Norwegen nein Bandwurmbehandlung, Zoll über rote Spur, sechs verbotene Rassen
Italien ja Leinenpflicht, Maulkorb mitführen
Österreich ja regional Leinen- oder Maulkorbpflicht
Kroatien ja keine zusätzlichen Nachweise
Schweiz nein EU-Regeln akzeptiert, eigene Kantonsregeln

Grob gilt: In den meisten EU-Ländern reichen die Grundregeln, Skandinavien und Nicht-EU-Länder verlangen oft mehr. Die wichtigsten Ziele gehen wir im nächsten Abschnitt einzeln durch.

Einreisebestimmungen nach Land

Dänemark: Einreise mit Hund

Dänemark verlangt die EU-Grundregeln und hat zusätzlich ein strenges Hundegesetz. 13 Rassen dürfen nicht einreisen, darunter Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro und mehrere Owtscharka-Arten. Für Pitbull Terrier und Tosa Inu gibt es keine Ausnahme. Hunde der übrigen Rassen, die nachweislich vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, dürfen mit Maulkorb und kurzer Leine mit. Die reine Durchreise ist erlaubt, solange der Hund das Fahrzeug nicht verlässt. Bei einem Aufenthalt ab vier Wochen ist ein Eintrag ins dänische Hunderegister nötig, und an den Stränden gilt von April bis September Leinenpflicht.

Schweden: Einreise mit Hund

Schweden ist hundefreundlich und kennt keine Rasseverbote. Es gelten die EU-Grundregeln, eine Bandwurmbehandlung ist nicht nötig. Wichtig ist aber: Du musst deinen Hund beim schwedischen Zoll Tullverket anmelden, auch bei der Einreise aus einem anderen EU-Land. Das geht bequem vorab online, danach nutzt du an der Grenze die grüne Spur. Von März bis August gilt in der Natur weitgehend Leinenpflicht.

Norwegen: Einreise mit Hund

Norwegen gehört nicht zur EU und hat eigene Regeln. Neben Mikrochip, Heimtierausweis und gültiger Tollwutimpfung ist eine Bandwurmbehandlung gegen Echinococcus Pflicht, die 24 bis 120 Stunden vor der Einreise vom Tierarzt durchgeführt und dokumentiert wird. Wer mehrfach zwischen Schweden und Norwegen pendelt, kann stattdessen die 28-Tage-Regelung nutzen. Bei der Einreise meldest du deinen Hund über die rote Spur beim Zoll an und zeigst die Papiere unaufgefordert. Sechs Hunderassen sind verboten.

Italien: Einreise mit Hund

In Italien gelten die EU-Grundregeln ohne zusätzliche Pflichtnachweise. In der Öffentlichkeit besteht Leinenpflicht, und einen Maulkorb solltest du dabeihaben, da er in bestimmten Situationen und Verkehrsmitteln verlangt werden kann.

Österreich: Einreise mit Hund

Auch Österreich verlangt nur die EU-Grundregeln. Vor Ort unterscheiden sich die Vorschriften je nach Bundesland, oft gelten Leinen- oder Maulkorbpflicht, und einzelne Bundesländer haben eigene Regeln für bestimmte Rassen.

Kroatien: Einreise mit Hund

Kroatien ist EU-Mitglied und verlangt keine zusätzlichen Pflichtnachweise. Es gelten die EU-Grundregeln mit Mikrochip, Heimtierausweis und Tollwutimpfung.

Schweiz: Einreise mit Hund

Die Schweiz gehört nicht zur EU, akzeptiert aber den EU-Heimtierausweis und die EU-Grundregeln. Einzelne Kantone haben eigene Regeln für bestimmte Rassen, und für Hunde mit kupierten Ohren oder kupierter Rute gelten Einschränkungen. Pro Person dürfen höchstens fünf Tiere mitreisen.

Zollanmeldung, wo dein Hund gemeldet werden muss

In den meisten EU-Ländern musst du deinen Hund nicht extra beim Zoll anmelden. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Schweden: Anmeldung beim Zoll Tullverket, vorab online oder direkt an der Grenze. Mit erfolgter Anmeldung nutzt du die grüne Spur.
  • Norwegen: Anmeldung über die rote Spur, die Papiere zeigst du unaufgefordert vor.
  • Dänemark: keine Zollanmeldung für den Urlaub, ab vier Wochen Aufenthalt aber Eintrag ins dänische Hunderegister.

Wer die Anmeldung unterlässt, riskiert Probleme bei einer Kontrolle bis hin zur verweigerten Einreise. Plane diesen Schritt deshalb fest mit ein.

Was droht ohne Tollwutimpfung oder gültige Papiere

Fehlt die gültige Tollwutimpfung oder ein vorgeschriebenes Dokument, ist das kein Kavaliersdelikt. Je nach Land und Situation drohen die Verweigerung der Einreise und die Rückweisung an der Grenze, eine nachzuholende Impfung samt 21-tägiger Wartezeit, eine Quarantäne auf deine Kosten oder ein Bußgeld. In schweren Fällen sind weitere Maßnahmen möglich.

Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt vom Land und vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Sicher ist nur: Die rechtzeitige Vorbereitung ist deutlich günstiger und entspannter als jedes Risiko an der Grenze. Im Zweifel fragst du vorab bei der Botschaft des Ziellands nach.

So planst du den Vorlauf richtig

Die meisten Probleme entstehen durch zu wenig Vorlauf. Mit diesem Fahrplan bist du auf der sicheren Seite:

  • Vereinbare den Tierarzttermin vier bis sechs Wochen vor der Reise.
  • Achte auf die Reihenfolge: erst der Mikrochip, dann die Tollwutimpfung, danach die Wartezeit von 21 Tagen.
  • Prüfe früh, ob dein Zielland eine Bandwurmbehandlung verlangt, und halte das Zeitfenster von 24 bis 120 Stunden vor der Einreise ein.
  • Klär die Zollanmeldung und mögliche Rasseregeln deines Ziellands rechtzeitig.
  • Führe alle Dokumente im Original mit, bei manchen Zielen ist eine beglaubigte Übersetzung nötig.

Wie Dalma deinen Hund auf Reisen absichert

Die Einreiseregeln sind das eine, die Gesundheit deines Hundes das andere. Mit der Tiergesundheitsversicherung von Dalma ist dein Hund auch im Ausland abgesichert. Der Schutz gilt weltweit mit Ausnahme der USA, der US-Territorien und Kanadas, auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahre.

Wird dein Hund im Urlaub krank oder verletzt, werden die Behandlungskosten im Rahmen deines Tarifs bis zum 4-fachen Satz der GOT erstattet, du wählst 80 oder 100 Prozent und eine Jahreshöchstleistung von 1.500 Euro bis unbegrenzt. Reiseimpfungen wie Tollwut und Antiparasitika kannst du über das Vorsorge-Budget der Krankenversicherung einreichen (bis zu 100 Euro pro Jahr).

Häufige Fragen zur Einreise mit Hund

Welche Dokumente braucht mein Hund fürs Ausland?

Innerhalb der EU einen Mikrochip nach ISO-Norm, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung, deren Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise liegt. Einige Länder verlangen zusätzlich eine Bandwurmbehandlung oder eine Zollanmeldung.

Welche Länder haben strengere Einreiseregeln?

Dänemark verbietet bestimmte Hunderassen, Schweden verlangt eine Zollanmeldung, und Norwegen als Nicht-EU-Land zusätzlich eine Bandwurmbehandlung und die Anmeldung über die rote Spur. Auch die Schweiz hat eigene Regeln.

Welche Strafe droht, wenn mein Hund ohne Tollwutimpfung einreist?

Reist du etwa ohne gültige Tollwutimpfung nach Dänemark oder in die Niederlande, ist das kein Kavaliersdelikt. Je nach Land drohen die Verweigerung der Einreise, eine nachzuholende Impfung mit 21 Tagen Wartezeit, eine Quarantäne auf deine Kosten oder ein Bußgeld. Die genaue Höhe der Strafe hängt vom Land und Einzelfall ab, deshalb klärst du die Vorgaben am besten vorab bei der Botschaft.

Muss ich meinen Hund beim Zoll anmelden?

In Schweden ja, beim Zoll Tullverket, am besten vorab online. In Norwegen meldest du ihn über die rote Spur an. In den meisten EU-Ländern ist keine gesonderte Zollanmeldung nötig.

Gilt mein Dalma-Schutz im Ausland?

Ja, weltweit mit Ausnahme der USA, der US-Territorien und Kanadas, auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahre.

Quellen

Seit 10 Jahren ausgebildete tiermedizinische Fachangestellte

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