Warum gibt es keine rückwirkende Hundeversicherung?
Das Versicherungsrecht untersagt es in den meisten Fällen, eine rückwirkende Versicherung abzuschließen, da sonst eine absichtliche Risikoübernahme auf Kosten der Versicherung stattfinden könnte. Würde eine Tierversicherung rückwirkend erlaubt sein, könnten Halter:innen erst dann eine Versicherung abschließen, wenn bereits hohe Tierarztkosten entstanden sind.
Das wäre vergleichbar mit dem Versuch, eine Autoversicherung erst nach einem Unfall abzuschließen, um die Reparaturkosten erstattet zu bekommen. Daher gilt bei jeder Hundekrankenversicherung eine Wartezeit, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Gut zu wissen: Bei Dalma gelten verschiedene Wartezeiten, abhängig von der Art der Behandlung.
Wartezeiten bei der Hundekrankenversicherung
Um zu verhindern, dass eine Versicherung erst nach einem Krankheitsfall abgeschlossen wird, gelten Wartezeiten. Diese unterscheiden sich je nach Versicherer, aber bei Dalma sind sie klar definiert:
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Fallbeispiel: Warum eine rückwirkende Versicherung in Deutschland nicht funktioniert
Ohne Versicherung:
Anna besitzt einen Labrador namens Milo. Eines Morgens frisst Milo ein Stück Plastik und bekommt starke Magenprobleme. Der Tierarzt diagnostiziert eine Darmverstopfung – eine teure Operation ist nötig. Die Tierarztrechnung beläuft sich auf 2.500 Euro. Da Anna keine Hundekrankenversicherung abgeschlossen hat, muss sie die Kosten komplett selbst tragen.
Mit Versicherung:
Hätte Anna Milo bereits versichert, wären die Kosten je nach Tarif von Dalma übernommen worden. Die OP-Versicherung hätte die chirurgischen Eingriffe gedeckt, während die Krankenversicherung auch Medikamente, Nachsorge und alternative Behandlungen abgedeckt hätte.
Das Beispiel zeigt, warum es wichtig ist, frühzeitig eine Hundeversicherung abzuschließen – bevor es zu unerwarteten Kosten kommt.
Was ist die beste Lösung? Frühzeitig eine Hundekrankenversicherung abschließen
Da rückwirkendes Versichern nicht erlaubt ist, empfiehlt es sich, die Versicherung abzuschließen, bevor ein Krankheitsfall eintritt. So ist dein Hund von Anfang an abgesichert und du vermeidest hohe Kosten im Notfall.
Hundekrankenversicherung abschließen – So funktioniert es:
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Häufige Fragen zur rückwirkenden Hundekrankenversicherung
Kann ich eine Hundekrankenversicherung rückwirkend abschließen?
Nein. Eine Hundekrankenversicherung kann nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Behandlungen, Krankheiten oder Unfälle, die vor Versicherungsbeginn aufgetreten sind, sind grundsätzlich nicht versichert.
Warum ist eine rückwirkende Hundeversicherung nicht erlaubt?
Versicherungen basieren auf dem Prinzip, dass Beiträge gezahlt werden, bevor ein Schaden eintritt. Wäre eine rückwirkende Versicherung möglich, könnten hohe Tierarztkosten erst nachträglich abgesichert werden. Das ist rechtlich und versicherungstechnisch nicht zulässig.
Übernimmt eine Hundekrankenversicherung laufende Behandlungen?
Nein. Laufende oder bereits begonnene Behandlungen gelten als Vorerkrankung und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versichert sind nur neue Erkrankungen oder Unfälle nach Ablauf der Wartezeit.
Gibt es Ausnahmen bei Unfällen?
Ja. Bei Dalma gilt für Unfälle eine verkürzte Wartezeit von 2 Tagen. Das bedeutet: Passiert deinem Hund nach diesen 2 Tagen ein Unfall, können die Kosten übernommen werden. Rückwirkend ist aber auch das nicht möglich.
Was passiert, wenn mein Hund kurz nach Abschluss krank wird?
Erkrankt dein Hund während der Wartezeit, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Erst nach Ablauf der jeweiligen Wartezeit greift der Versicherungsschutz.
Lohnt sich eine Hundekrankenversicherung trotzdem?
Ja. Auch wenn keine rückwirkende Absicherung möglich ist, schützt dich eine Hundekrankenversicherung zuverlässig vor hohen, unerwarteten Tierarztkosten in der Zukunft.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss?
So früh wie möglich. Idealerweise schließt du die Hundekrankenversicherung ab, solange dein Hund gesund ist. So stellst du sicher, dass zukünftige Erkrankungen und Unfälle versichert sind.





